T.E.A.M. Event & Catering

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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen
von T.E.A.M. Event & Catering Toll Ein Anderer Macht´s Stand: 01/2022

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen
von T.E.A.M. Event & Catering Toll Ein Anderer Macht´s. Sie sind Bestandteil unserer
Veranstaltungsverträge. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen unserer
Kunden gelten nur dann, wenn sie von uns in Textform anerkannt wurden.

Anfrage/Angebote

Alle Angebote auf Ihre Anfragen sind freibleibend. Mündliche oder telefonische
Angebote werden erst verbindlich, nachdem sie von uns in Textform bestätigt wurden.
Wir erstellen unsere Angebote stets auf Basis der Angaben des Auftraggebers. 

Sollten die Angaben des Kunden oder uns überlassene Unterlagen unrichtig
oder unvollständig sein, so haften wir für die sich daraus ergebenden Probleme oder
Mehrkosten nur dann, wenn wir die Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vorsätzlich
oder grob fahrlässig nicht bemerkt haben. Die Abwicklung derartiger Formalitäten wird von
unseren Angeboten nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
GEMA-Gebühren, Energie-, Wasser- und Abfallkosten o. ä. sind in unseren Angeboten
nicht enthalten. Derartige Kosten und Gebühren hat immer der Kunde zu tragen.
Alle Angebote, Preislisten, Planungen, Konzepte, Entwürfe etc. sind und bleiben unser
Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere ausdrückliche
Genehmigung abzuändern, zu verwerten, zu vervielfältigen oder an Dritte
weiterzugeben.

Vertragsschluss

Ein Veranstaltungs- und/oder Bewirtungsvertrag kommt erst durch unsere
Auftragsbestätigung in Textform zu Stande.

Leistungsumfang

Für die von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich die im
Veranstaltungsvertrag angegebenen Veranstaltungs-, Bewirtungs- und ggf.
Zusatzleistungen sowie die Anzahl der Gäste maßgeblich. Die im Vertrag ausgewiesene
Gästezahl ist verbindlich und bestimmt den Leistungsumfang. Eine später
mitgeteilte Erhöhung der Gästezahl ändert den Leistungsumfang nur dann, wenn wir
uns in Textform damit einverstanden erklären oder die zusätzlichen Gäste tatsächlich
verköstigen. Eine nachträgliche Verringerung der Gästezahl stellt eine Teilkündigung dar.
In diesem Fall finden die in diesen AGBs enthaltenen Regelungen zur Vertragskündigung
entsprechende Anwendung.

Leistungsinhalt

Wir erbringen unsere Leistungen so, wie es vertraglich vereinbart wurde. Wir sind
jedoch berechtigt, im Einzelfall Zutaten, Speisen, Getränke, Geschirr, Besteck, Gläser,
Dekorationen, Zubehörartikel o. ä. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden
gegen gleichwertige Komponenten auszutauschen, wenn die vereinbarten Lieferungen
und/oder Leistungen ohne unser Verschulden nicht zu beschaffen sind und der
Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch weder verändert noch in unzumutbarer
Weise beeinträchtigt wird.

Vertragserfüllung durch Dritte

Da wir unter Umständen nicht alle vereinbarten Leistungen mit eigenem Personal
ausführen können, behalten wir uns vor, zur Erfüllung unserer vertraglichen
Verpflichtungen – ggf. auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden – Dritte
einzuschalten.

Preise

Die ausgewiesenen Preise sind, soweit nicht anders bezeichnet, Nettopreise ohne
gesetzliche Steuern und Abgaben in der Währung „Euro“. Unsere Preise beziehen sich
stets auf die vereinbarten Gästezahlen, Mengen und Termine. Wird aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, der Beginn unserer Leistungserbringung verzögert,
verlängert sich die vorgesehene Dauer oder wird die Durchführung erschwert oder
verändert, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand auf Basis
unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Verrechnungssätze
gesondert in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Mehraufwendungen, die
durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch
unverschuldete Transportverzögerungen sowie durch nicht termin- oder nicht
fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter bedingt sind,
soweit diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.

Zusatzleistungen

Im Angebot nicht enthaltene Auslagen sowie sämtliche Leistungen und Besorgungen, die
wir auf Verlangen des Kunden im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages
zusätzlich ausgeführt haben, werden dem Kunden auf Basis unserer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Preise zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Dies gilt insbesondere für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher
Genehmigungen und Konzessionen sowie für zusätzliche Kosten und Gebühren, die ggf.
bei der Leistungserbringung im Ausland anfallen.

Lieferung / Transport

Der Kunde trägt die Transportkosten für die Anlieferung und den Rücktransport des für
die Veranstaltung benötigten Materials einschließlich der Be- und Entladezeiten. Wird
hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des
Transports auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und
Verrechnungssätze in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zu den
Zeiten, die für die Anlieferung und Abholung des für die Veranstaltung benötigten
Materials vereinbart wurden, er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person
anwesend ist. Der Erhalt des Materials muss per Unterschrift auf dem Lieferschein
quittiert werden. Sollte zum vereinbarten Anlieferungstermin niemand anwesend sein,
sind wir berechtigt, das Material am vereinbarten Übergabeort zu hinterlassen. In
diesem Fall gilt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung als anerkannt. Sollen
bei der Durchführung der Veranstaltung auch Sachen des Kunden Verwendung finden,
so müssen diese zum vereinbarten Termin kostenfrei am Veranstaltungsort angeliefert
und nach Veranstaltungsende wieder abgeholt werden. Wir sind zur Rücksendung
solcher Gegen-stände nicht verpflichtet. Kommt es bei der Durchführung der
Veranstaltung zu Verzögerungen, weil z. B. der Zugang zum Veranstaltungsort im
vereinbarten Zeitraum nicht gewährleistet ist, so verlängern sich vereinbarte
Liefertermine und Fertigstellungsfristen um die entsprechende Wartezeit. Gleiches gilt,
wenn bei uns oder unseren Vorlieferanten oder Nachunternehmern nicht zu
vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb (z. B. Streik und Aussperrung oder Fälle
höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis
beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen) auftreten. Wird aufgrund der
vorgenannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Vergütung für
die bis dahin erbrachten Leistungen. Dazu zählen neben den Kosten für die
Angebotserstellung auch Ansprüche Dritter, die wir im Vertrauen auf die Durchführung
des Vertrages beauftragt haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind
beiderseits ausgeschlossen.

Mängel

Der Kunde hat jede Lieferung unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und
erkennbare Mängel zu prüfen. Eventuelle Minder- oder Falschlieferungen und/oder
Mängel sind uns bzw. unseren Mitarbeitern unverzüglich nach Übergabe anzuzeigen,
damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als
abgenommen und vertragsgerecht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei
offensichtlichen Mängeln.

Gefahrübergang

Die Haftung des Kunden beginnt mit der Übergabe bzw. dem Hinterlassen des Materials
am vereinbarten Übergabeort und endet mit der Rückgabe an uns bzw. an den von uns
beauftragten Logistiker. Der Kunde haftet für jeden von ihm zu vertretenden Verlust und
für jede von ihm zu vertretende Beschädigung oder Zerstörung unseres Eigentums,
gleichgültig, ob der Verlust oder die Beschädigung oder Zerstörung von ihm selbst oder
von Dritten verursacht worden ist. Er ist verpflichtet, uns jeden Verlust und jede
 Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen unverzüglich, spätestens jedoch bei
der Rückgabe anzuzeigen. Kann versandbereite Ware aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft
nach Zustellung einer Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über.
Eigentum an gelieferten Gegenständen

Alle von uns gelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme von Speisen,
Getränken und Verbrauchsmaterial werden – je nach Vereinbarung – nur miet- oder
leihweise überlassen. Sie sind und bleiben unser Eigentum. Für mietweise überlassenes
Material gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das
Vermietgeschäft.

Rückgabe unseres Eigentums

Die von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und
unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung bzw. zu dem vereinbarten Termin an uns
zurückzugeben. Müll und Speisereste sind vor der Rückgabe zu entfernen. Bei
verspäteter Rückgabe berechnen wir einen Mietpreis nach Maßgabe unseres
Vermietkataloges in der jeweils geltenden Fassung. Glas, Porzellan, Besteck und
Tischwäsche dürfen aus lebensmittelrechtlichen Gründen nur von uns gereinigt werden.
Das Spülen oder Waschen von derartigem Material ist deshalb im Preis enthalten und
dem Kunden ohne vorherige Absprache mit uns nicht gestattet. Bei extrem
verschmutzten Artikeln behalten wir uns eine nachträgliche Geltendmachung des
erhöhten Reinigungsaufwands vor.

Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen

Da wir Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig
abgeschlossenem Reinigungsprozess ermitteln können, erfolgt die Rücknahme von
Material generell unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Geltendmachung von
Ersatzansprüchen. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und
garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Fehlmengen und
beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zu den in unserem Vermietkatalog
ausgewiesenen Bruttokaufpreisen in Rechnung gestellt. Nicht mehr zu entfernende
Flecken, Brandlöcher und sonstige nachteilige Veränderungen von Wäsche gelten stets
als Beschädigung. Nach Zahlung des Kaufpreises hat der Kunde Anspruch auf
Überlassung der beschädigten Gegenstände. Beschädigte Geräte werden durch
Fachfirmen begutachtet und, sofern sie als reparaturwürdig erachtet werden, repariert;
im diesem Fall werden dem Kunden die angefallenen Reparaturkosten zuzüglich eines
angemessenen Gemeinkostenzuschlags in Rechnung gestellt. Bei Totalschaden werden
dem Kunden der Wiederbeschaffungskosten zuzüglich eines angemessenen
Gemeinkostenzuschlags in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet selbstverständlich nicht
für Bruch oder Schäden, die von unserem Personal oder unseren Erfüllungsgehilfen
verursacht worden sind.

Kaution

Wir behalten uns vor, für miet- oder leihweise überlassene Sachen eine Kaution in Höhe
der in unserem Vermietkatalog für die jeweiligen Gegenstände ausgewiesenen Bruttokaufpreise zu verlangen.
Die Kaution ist unverzinslich. Wird eine Kaution angefordert, so sind wir erst nach deren
 Eingang zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet.
Nach Veranstaltungsende wird die Kaution an den Kunden zurückerstattet,
jedoch erst dann, wenn die überlassenen Gegenstände ordnungsgemäß zurückgegeben
wurden und wir ausreichend Gelegenheit hatten, die Sachen auf Beschädigungen und
Schwund zu überprüfen. Wir sind berechtigt, alle uns zustehenden Schadensersatz- oder
sonstigen finanziellen Ansprüche mit der Kaution zu verrechnen.

Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann einen mit uns abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Kündigung ist jedoch nur
wirksam, wenn sie uns gegenüber in Textform erklärt wird. Kündigt der Kunde den
Vertrag, ohne dass ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender wichtiger
Grund vorliegt, so sind wir berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen.
Diese beträgt bei einem Zugang der Kündigung

• bis 31 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 15 Prozent
• 30 Tage bis 15 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 30 Prozent
• 14 Tage bis 8 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 Prozent
• 7 Tage bis 3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 80 Prozent
• weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermins 100 Prozent

des vertraglichen Brutto-Auftragswertes zuzüglich der uns ggf. durch die Beauftragung
Dritter entstandenen Kosten. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der
Zeitpunkt des Eingang einer Kündigungserklärung des Kunden in Textformbei uns. Für
den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und
Nachfristsetzung nicht nachkommt und uns die Durchführung des Vertrages hierdurch
unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, gelten die vorgenannten
Regelungen entsprechend. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe der Entschädigung ist in
diesem Fall der Tag nach Ablauf der Nachfrist. Wir sind berechtigt, ggf. einen höheren
Schaden geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden
nachzuweisen. Das Recht der Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist
jedoch erst zulässig, nachdem uns der Kunde aufgefordert hat, den wichtigen Grund
innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, und diese Frist fruchtlos verstrichen
ist.

Kündigung durch T.E.A.M. Event & Catering

Auch wir sind berechtigt, einen bestehenden Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn wir den Kunden zuvor zur
Beseitigung des wichtigen Grundes innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert
haben und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Einer solchen Aufforderung bedarf es
nicht, wenn der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein
Vermögen gestellt, dauerhaft seine Zahlungen eingestellt oder vorsätzlich unrichtige
Angaben über seine Person oder Bonität gemacht hat. Falls wir einen bestehenden
Vertrag berechtigterweise außerordentlich kündigen oder aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten, haben wir Anspruch auf
die selbe pauschalierte Entschädigung, die wir auch bei einer Kündigung durch den Kunden beanspruchen können.

Zahlungsbedingungen

Unsere Vergütung wird fällig, sobald die vertraglich vereinbarten Leistungen von uns
vollständig erbracht wurden. Wir sind jedoch berechtigt, frühestens vier Wochen vor
dem Veranstaltungstermin Akontozahlungen in angemessener Höhe anzufordern. Der
Kunde erhält nach Abschluss unserer Leistung eine Rechnung, die – soweit nicht anders vereinbart –
innerhalb des Zahlungszeitraums zu begleichen ist. Falls,
sich unsere Gesamtleistung aus mehreren Einzelleistungen zusammensetzt, sind wir
berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Abzüge (Skonto etc.) dürfen nur vorgenommen werden, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Der Gesamtrechnungsbetrag kann durch Überweisung auf unser Bankkonten beglichen werden.

Bitte beachten Sie: Unsere Logistiker und Servicemitarbeiter sind nicht zum Geldempfang
bevollmächtigt. Sie können deshalb bei dem Fahrer, der die Materialien liefert oder bei
einem anderen Mitarbeiter vor Ort nicht mit schuldbefreiender Wirkung Ihre Rechnung
bezahlen.

Verzug, Verzugszinsen

Der Schuldner einer Geldforderung kommt gemäß § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuches
spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Befindet sich der
Schuldner mit der Zahlung in Verzug, so hat er die Geldschuld zu verzinsen. Der Zinssatz
beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. I BGB), wenn
der Schuldner Verbraucher ist, ansonsten neun Prozentpunkte über dem jeweils
geltenden Basiszinssatz.

Aufrechnung, Abtretung

Eine Aufrechnung ist beiderseits nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Dasselbe gilt für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten. Eine Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen aus einem
mit uns bestehenden Vertragsverhältnis ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Gewährleistung

Für die von uns zu erbringenden Leistungen übernehmen wir die Gewährleistung nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass unsere
Präsentationen, Produktbeschreibungen, Muster etc. keine Eigenschaftszusicherungen
oder Garantieerklärungen darstellen oder beinhalten. Zumutbare Abweichungen bei
Aussehen, Form, Konsistenz, Geschmack oder sonstiger Beschaffenheit unserer Sachen
und Produkte, insbesondere der Lebensmittel, stellen keine Mängel dar und begründen
keine Gewährleistungsansprüche. Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung
oder durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung unserer Sachen und Produkte
entstehen, begründen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche.

Haftungsbeschränkung

Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen schließen wir die Haftung aus, sofern nicht
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Falls unser Personal oder unsere
Erfüllungsgehilfen auf Wunsch des Kunden ohne unsere Veranlassung in dessen Räumen
Veränderungen vornehmen (z. B. Aus- oder Umräumen von Mobiliar), so ist für diese
Tätigkeit jegliche Haftung unseres Unternehmens ausgeschlossen. Für mangelhafte
Lieferungen und/oder Leistungen von Drittfirmen, die wir im Auftrag oder mit Wissen
und Billigung des Kunden beauftragt haben, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns
nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der
Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann
gegebenenfalls die Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Fremdbetrieb
verlangen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle vertragsrechtlichen Streitigkeiten ist Potsdam, sofern der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, in einem solchen Fall eine
wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren zu setzen, die dem tatsächlichen Willen der Parteien möglichst nahe
kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Datenschutzhinweise

Verantwortliche Stelle ist die Geschäftsleitung von T.E.A.M. Event & Catering Toll Ein Anderer Macht´s,
Schwalbenhof 7, 14476 Potsdam.
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten von Ihnen ausschließlich zum
Zweck der Vertragsdurchführung, d. h. zur Erfüllung unserer vertraglichen,
vorvertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für
den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags
erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten an
Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind
lediglich unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses benötigen. In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein
Mindestmaß. Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art.
16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und auf Widerspruch (Art. 21
DSGVO). Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach
den §§ 34 und 35 BDSG.

Im Falle von datenschutzrechtlichen Verstößen steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG). Zuständige
Aufsichtsbehörde ist Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO:
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die
aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen;
dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4
Abs. 1 Nr. 4 DSGVO. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen
Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe
für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen,
oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist an die oben angegebene
verantwortliche Stelle zu richt